Datenaustausch
Schritt 1: Datenaustausch
Die Übermittlung der fall- und abrechnungsrelevanten Daten an PAS Clinic ist der entscheidende Baustein im Abrechnungsprozess. Wir stellen Ihnen individuelle Einwilligungsformulare für eine rechtssichere Umsetzung zur Verfügung. Über spezifische Datenschutzbestimmungen der Bundesländer informieren wir Sie und stimmen Prozesse mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörden für Datenschutz ab.
Der Transport physischer Patientenakten ist in Bayern und Baden-Württemberg nur sehr eingeschränkt möglich, da Aktentransporte und die Bearbeitung der Patientenakten nur unter Aufsicht eines Klinikmitarbeiters erfolgen dürfen.
Alle unsere angebotenen Varianten zur Datenübermittlung sind datenschutzkonform. Dazu zählen: